Die Wertindikation ist eine schriftliche überschlägige Bestimmung des Wertes für ein bebautes oder unbebautes Grundstück.
Die Wertindikation kann beispielsweise für An- und Verkaufsüberlegungen genutzt werden. Für diese Art Gutachten wird keine Objektbegehung vorgenommen.
Abgrenzung zum Gutachten
Bei der Wertindikation handelt es sich deshalb ausdrücklich nicht um ein Verkehrswertgutachten im Sinne des §194 BauGB. In der Wertindikation entfallen umfangreiche behördliche und weitere Recherchen, Beschreibungen und Begründungen sowie die Darstellung einzelner Berechnungsschritte.
Vorteile einer Wertindikation: