Was kostet ein Gutachten?
Die Kosten für ein Gutachten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen.
- Wert bzw. Mietwert der Immobilie
- Umfang der Beauftragung (Zusätzliches Aufmaß, mehrere Bewertungsstichtage,)
- zusätzliche Bewertung von Rechten und Belastungen (z. B. Wegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht)
- Beschaffung von notwendigen Unterlagen (Einsicht in Bauakte und/oder Grundakte durch Sachverständigen erforderlich)
- Abfrage von Baulasten, Altlasten und Erschließungsbeiträge
- ggf. zeitliche Fristen seitens des Auftraggebers
- Aufwand Ortstermin (Objektgröße, Entfernung in km bzw. Minuten)
Wie ist der Ablauf bei der Erstellung eines
Gutachtens?
Nach Beauftragung erfolgt zunächst eine Ortsbesichtigung des Objektes, daran anschließend wird das Gutachten im Büro des
Sachverständigen bearbeitet.
Wie lange dauert die Fertigstellung eines Gutachtens?
Die Dauer bis zur Fertigstellung hängt vom Zeitpunkt des Ortstermins und dem Umfang bzw. der Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen ab. Sind
Unterlagen und Auskünfte bei Ämtern und Behörden einzuholen, so kann dies die Bearbeitungszeit des Gutachtens verlängern.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Aktueller Grundbuchauszug
- Aktueller Lageplan
- Pläne aus Bauakte vom Bau- oder Landratsamt
- Berechnung d. Wohn- und Nutzfläche (in Bauakte)
- Berechnung der BGF – Bruttogrundfläche
- Miet- und Pachtverträge
- Evtl. frühere Gutachten z.B. v. Versicherungen etc.
- Belege zur Wohnwertverbesserung, Gebäudeerhaltung, etc.
- Angabe der Hausverwaltung und Ansprechpartner der Immobilie
- Angabe Wertermittlungsstichtag
- Auskunft Baulastenverzeichnis
- Auskunft Altlastenverzeichnis
- Bescheinigung über Erschließungskosten
Bei Eigentumswohnungen zusätzlich
- alle wertrelevanten Eigentümerbeschlüsse (z. B. Sonderumlagen)
- Neben- und Hauskostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
- Instandhaltungsrücklage
- notarielle Teilungserklärung samt eventueller Nachträge
Was beinhaltet ein Sachverständigenvertrag?
Grundsätzlich richtet sich unser Sachverständigenvertrag nach dem Werkvertragsrecht. Auf die individuelle Ausgestaltung
je nach Auftrag wird hingewiesen.
Was sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige?
Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich
als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte
Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches
neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und
unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. Öffentlich bestellte
Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie
jedoch immer persönlich verantwortlich.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem
aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die
Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status
wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und
persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige
Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines
Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit - etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen
Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde.
Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese
Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer
Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.
Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistungen nimmt europaweit zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines deutschen
Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: wie einen qualifizierten Sachverständigen finden?
Die Antwort fällt leicht: Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität - in Deutschland ebenso
wie im Europäischen Binnenmarkt.
Quelle: https://www.ihk-schleswig-holstein.de/recht/sachverstaendige/sachverstaendige/oeffentlichebestell/oeffentilch-bestellte-vereidigte-sachverstaendige-1370058
Was bedeutet die Zertifizierung HypZert F?
Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute ein anerkanntes Kriterium um die Kompetenz eines Sachverständigen
nachweisen zu können.
Über die ISO/IEC 17024 ist es möglich, dass Qualifikationen und Anforderungen von Sachverständigen weltweit anerkannt und vergleichbar sind. Gerade deshalb gewinnt diese Zertifizierung auch in
Deutschland an Bedeutung.
Die internationale Norm ISO/IEC 17024 hat eine weltweite Gültigkeit. Im Jahr 2003 wurde sie als Europäische Norm (EN ISO/IEC 17024) übernommen und kurz darauf auch als Deutsche Norm (DIN EN ISO/IEC
17024) festgeschrieben. Ein Sachverständiger, der durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde, genießt damit eine internationale Anerkennung seiner
Kompetenz.Nach den Vorgaben der ISO/IEC 17024 müssen die zertifizierten Sachverständigen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Daneben müssen in der Regel Gutachten und andere
Nachweise bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden. Auftraggeber und Gerichte können deshalb davon ausgehen, dass ein auf der Grundlage der ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger auch
über ein fundiertes und aktuelles Wissen und entsprechende praktische Erfahrungen als Sachverständiger verfügt.
Quelle: https://www.bdsf.de/anerkennung/din-en-iso-iec-17024