Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert von Grundstücken und die Verfahrensweisen, die zu seiner Ermittlung führen, sind durch den Gesetzgeber durch Gesetzgebung und in Vorschriften definiert:

 

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. ( § 194 BauGB).

 

 

Verkehrswertermittlungen von Immobilien werden aus unterschiedlichen Gründen angefertigt, z.B.:

  • Kauf, Verkauf
  • Erbauseinandersetzung
  • Ehescheidung, Zugewinnausgleich
  • Finanzierung
  • Vermögensübersicht usw.

 


Unsere Auftraggeber für die Bewertung des Verkehrswertes/ Marktwertes von Immobilien und Grundstücken sind z.B.:

  • Amtsgerichte
  • Landesgerichte
  • Oberlandesgerichte
  • Staatsanwaltschaften
  • Finanzgerichte
  • Privatleute
  • Firmen
  • Behörden
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Hausverwaltungen
  • Makler
  • Banken
  • Versicherungen

 

öffentlich bestellte und vereidigte sowie zertifizierte Gutachter, Architekten